Juristischer Vorbereitungsdienst für Personen aus EU/EWR/Schweiz Zulassung
Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
zuständige Stelle
Oberlandesgericht Hamburg
Ansprechpartner
Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst (Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst)
Aktuelles
Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst
Beschreibung
Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz
Öffnungszeiten
Mo-Mi 9-12, Do 9-15
Kontaktperson
Personalstelle Referendare
erforderliche Unterlagen
- Ihr Abschlusszeugnis,
- Ihre Diplome,
- Prüfungszeugnisse,
- sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen, indem Sie sich für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben.
- Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
- Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
- Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
- Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
- Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate. Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Antragstellung ist ein persönliches Gespräch mit einer/m Mitarbeiter/in sinnvoll.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Personalstelle Referendare am 28.06.2023
Stichwörter
Juristischer Vorbereitungsdienst, Hans. Oberlandesgericht