Juristischer Vorbereitungsdienst für Personen aus EU/EWR/Schweiz Zulassung

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen

    Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

    zuständige Stelle

    Oberlandesgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst (Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst)

    Aktuelles

    Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst

    Beschreibung

    Oberlandesgericht, Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 9-13

    20354 Hamburg

    U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 9-12, Do 9-15

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr Abschlusszeugnis,
    • Ihre Diplome,
    • Prüfungszeugnisse,
    • sonstige Befähigungsnachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
    • Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen, indem Sie sich für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben.
    • Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
    • Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
    • Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
    • Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
    • Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
    • Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
    • Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
    • Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.  

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate. Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Antragstellung ist ein persönliches Gespräch mit einer/m Mitarbeiter/in sinnvoll.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Personalstelle Referendare am 28.06.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Juristischer Vorbereitungsdienst, Hans. Oberlandesgericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en