Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung
Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen
Beschreibung
Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist es nach § 14 Abs. 1 HmbJAG erforderlich, dass Sie einen entsprechenden Antrag bei dem Prüfungsamt (Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht) stellen.
zuständige Stelle
Oberlandesgericht Hamburg
Ansprechpartner
Oberlandesgericht, JPA (Oberlandesgericht, JPA)
Aktuelles
Oberlandesgericht, JPA
Beschreibung
Oberlandesgericht, JPA
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-12
Kontaktperson
Justizprüfungsamt f.d. Erste Juristische Staatsexamen
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
§5 DRiG, 5d (6) DRiG, 5a (4) DRiG
Kosten
Die zuständige Stelle gibt Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch JPA