Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung
Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung unter den Voraussetzungen des § 26 HmbJAG (Freiversuch) bestanden haben, dürfen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag zur Verbesserung der staatlichen Endnote einmal wiederholen (Notenverbesserung; § 27 Abs. 1 Satz 1 HmbJAG).
zuständige Stelle
Oberlandesgericht Hamburg
Ansprechpartner
Oberlandesgericht, JPA (Oberlandesgericht, JPA)
Aktuelles
Oberlandesgericht, JPA
Beschreibung
Oberlandesgericht, JPA
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz
Öffnungszeiten
Mo-Do 9-12
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
§5 DRiG, 5d (5) DRiG
Kosten
Die zuständige Stelle gibt Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch JPA