Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung

    Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung unter den Voraussetzungen des § 26 HmbJAG (Freiversuch) bestanden haben, dürfen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag zur Verbesserung der staatlichen Endnote einmal wiederholen (Notenverbesserung; § 27 Abs. 1 Satz 1 HmbJAG).

    zuständige Stelle

    Oberlandesgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht, JPA (Oberlandesgericht, JPA)

    Aktuelles

    Oberlandesgericht, JPA

    Beschreibung

    Oberlandesgericht, JPA

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammtorwall 9-13

    20354 Hamburg

    U1/Busse 4/5/19/112 Stephansplatz

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 9-12

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    §5 DRiG, 5d (5) DRiG

    Kosten

    Die zuständige Stelle gibt Ihnen Auskunft über die anfallenden Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch JPA

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en