Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

    Sie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes ändern lassen.

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person die Festsetzung Ihrer Messen, Ausstellungen oder Märkte von der zuständigen Stelle ändern lassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
    • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung.
    • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
      • Messe
      • Ausstellung
      • Großmarkt
      • Wochenmarkt
      • Spezialmarkt
      • Jahrmarkt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.

    Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:
    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
    • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.

    Fristen

    Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 04.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Volksfeste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en