Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Sie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes ändern lassen.
Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person die Festsetzung Ihrer Messen, Ausstellungen oder Märkte von der zuständigen Stelle ändern lassen.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Beschreibung
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung.
- Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Rechtsgrundlage(n)
§ 69b Änderung und Aufhebung der Festsetzung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69b.html
§ 64 Messe (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html
§ 65 Ausstellung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__65.html
§ 66 Großmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__66.html
§ 67 Wochenmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__67.html
§ 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__68.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69b.html
§ 64 Messe (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html
§ 65 Ausstellung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__65.html
§ 66 Großmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__66.html
§ 67 Wochenmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__67.html
§ 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__68.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Fristen
Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 04.06.2024
Stichwörter
Volksfeste