• Bramfeld (Landkreis Bramfeld, Hamburg)
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung erklären

Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beraten und unterstützen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. In diesem Fall muss er die Vaterschaft freiwillig anerkennen. Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, kann die Vaterschaft auch vor Gericht festgestellt werden. Dazu können Sie sich beraten lassen. Sie können auch bei der Feststellung der Vaterschaft unterstützt werden.
Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:
  • Unterhaltsansprüche des Kindes
  • Unterhaltsansprüche der Mutter
  • Sorgerecht
  • Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
  • Erteilung des Namens des Vaters

Beistandschaft
Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Die zuständige Behörde kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel
  • den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
  • die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
  • den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
  • den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
  • eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
  • den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
  • die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
  • den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
einleiten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.

Beistandschaft beenden
Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst weiter beraten und unterstützen lassen.

zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

Aktuelles

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

Beschreibung

Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -

Adresse

Hausanschrift

Am Güterbahnhof 8

21035 Hamburg

Postadresse: Weidenbaumsweg 21, Eingang C, 21029 Hamburg

S2/S21/RE1/Busse Bergedorf , 227/235 Haltestelle am Güterbahnhof

Öffnungszeiten

POSTADRESSE
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

Für Beurkundungen wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr.: 040 428 91-2460
TELEFAX +49 40 427906-000

Kontaktperson

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen - (Bezirksamt Bergedorf - Beistandschaften, Beurkundungen -)

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  • BA Bergedorf - BS121
    Zuständig für
    • Familienname Kind: Sd - Tr
    Hausanschrift

    Am Güterbahnhof 8

    21035 Hamburg

    Telefon Festnetz: +49 40 428 91-2166

    Fax: +49 40 427 906-000

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften)

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

Beschreibung

Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften, Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Kümmellstraße 7

20249 Hamburg

U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

Öffnungszeiten

Di 13-16, Do 9-12 Uhr, es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Beurkundungstermine nur nach Absprache.

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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

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Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

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Hausanschrift

Millerntorplatz 1, 6. OG

20359 Hamburg

U3/Busse 16/17/112 St. Pauli

Öffnungszeiten

nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften)

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Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

Beschreibung

Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Wandsbeker Allee 62

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

Beschreibung

Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausforum 1

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften (Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften)

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Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

Beschreibung

Bezirksamt Harburg - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Amtsvormundschaften und Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausforum 1

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

Kontaktperson

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Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften)

Aktuelles

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften

Beschreibung

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Jugend-und Familienhilfe - Amtsvormund-/Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

Öffnungszeiten

nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften (Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften)

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Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

Beschreibung

Bezirksamt Altona - Fachamt Jugend- und Familienhilfe - Fachbereich JA 1 - Beistandschaften

Adresse

Hausanschrift

Stresemannstraße 163

22769 Hamburg

S2/S5, Busse X3/3/20/25/115/180/183 Holstenstraße

Öffnungszeiten

Termin nur nach telefonischer Absprache.

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Sprachversion

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis beider Eltern (Ausweise/Pässe)
  • Beleg der bestehenden Schwangerschaft (eine Seite des Mutterpasses, Bescheinigung des Arztes)

Voraussetzungen

  • Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden. * Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, dem Amtsgericht, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
  • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde.
  • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB
  • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung).
  • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
  • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen.
  • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
  • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
  • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
  • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
  • Für die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften.
  • Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
  • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Rechtsgrundlage(n)


§ 59 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__59.html

Rechtsbehelf

keinen

Verfahrensablauf

Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein. Die Urkundsperson hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern. Insbesondere wird geprüft:
  • Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
  • Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
  • Den Familienstand der Mutter
  • Die Urkundsperson belehrt über die Rechte und Pflichten einer Vaterschaft und die rechtlichen Folgen einer Vaterschaftsanerkennung Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet.

Fristen

Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Die Beurkundung dauert ca. 20-30 Minuten.
Bei schwierigen Einzelfällen, z.B. bei Dolmetscherbeteiligung oder hohem Beratungsbedarf entsprechend länger.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bietz, Sylvia am 24.01.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en