Leichenpass Ausstellung
Leichenpass beantragen
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Hamburgs müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Leichenpass beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine verstorbene Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg an einen anderen Ort bringen möchten, benötigen einen Leichenpass, wenn das Zielland oder ein Land durch das Sie fahren, einen Leichenpass verlangt. Der Leichenpass bestätigt die Identität der verstorbenen Person. Sie müssen den Leichenpass bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
Bezirksamt Wandsbek
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik
Beschreibung
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.30-12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontaktperson
3483 GA41
Internet
Weitere Informationen
Die Bearbeitung erfolgt zentral in Wandsbek
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung der Zurückstellung der Ausstellung einer Sterbeurkunde
- Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung im Original (Blatt 2)
- Kopie des Nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ( Blatt 1)
- Einsargungserklärung (diese müssen Sie vor Ort bei der Antragstellung ausfüllen)
- Sterbefallanzeige
- Bei unnatürlicher Todesursache zusätzlich: Freigabebescheinigung des Landeskriminalamtes
Voraussetzungen
Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 (2) Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestattG HA)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP8
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP8
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Leichenpass ausgestellt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
circa 20 Minuten
Kosten
27,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt und die Todesursache bereits geklärt sein.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gesundheitsamt (Wandsbek) am 12.01.2023
Stichwörter
Leichenwesen