Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Hamburgs müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Leichenpass beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine verstorbene Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg an einen anderen Ort bringen möchten, benötigen einen Leichenpass, wenn das Zielland oder ein Land durch das Sie fahren, einen Leichenpass verlangt. Der Leichenpass bestätigt die Identität der verstorbenen Person. Sie müssen den Leichenpass bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Gesundheit - Verwaltung - Todesursachenstatistik

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Schuman-Brücke 8

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8.30-12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung erfolgt zentral in Wandsbek

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung der Zurückstellung der Ausstellung einer Sterbeurkunde
    • Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung im Original (Blatt 2)
    • Kopie des Nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ( Blatt 1)
    • Einsargungserklärung (diese müssen Sie vor Ort bei der Antragstellung ausfüllen)
    • Sterbefallanzeige
    • Bei unnatürlicher Todesursache zusätzlich: Freigabebescheinigung des Landeskriminalamtes

    Voraussetzungen

    Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 (2) Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestattG HA)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP8

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Leichenpass ausgestellt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    circa 20 Minuten

    Kosten

    27,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt und die Todesursache bereits geklärt sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Gesundheitsamt (Wandsbek) am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Leichenwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en