Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

    Heilbehandlung für Kriegsopfer beantragen

    Als anerkannte Beschädigte erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlung für anerkannte Schädigungsfolgen.

    Beschreibung

    Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
    Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
    Die Heilbehandlung umfasst
    • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
    • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
    • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie
    • Versorgung mit Zahnersatz,
    • Behandlung in einem Krankenhaus,
    • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
    • häusliche Krankenpflege,
    • Versorgung mit Hilfsmitteln,
    • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
    • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
    • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Mo, Do 8-16 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos möglich)
    • Anerkennungsbescheid nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

    Voraussetzungen

    Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 bis § 24 Bundesversorgungsgesetz (BVG) ( http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__10.html)

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:
    • Zahnersatz
    • Hilfsmittel
    • Bewegungstherapie
    • Sprachtherapie
    • Beschäftigungstherapie
    • Belastungserprobung
    • Arbeitstherapie
    • Badekuren,
    • Ersatzleistungen,
    • Versehrtenleibesübungen
    Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
    Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, wendet sie sich an die zuständige Versorgungsverwaltung.

    Fristen

    Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

    Kosten

    Werden ausschließlich Schädigungsfolgen im kassenüblichen Rahmenbehandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 535 - Kriegsopferversorgung am 14.03.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arzneimittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en