Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung
Heilbehandlung für Kriegsopfer beantragen
Als anerkannte Beschädigte erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlung für anerkannte Schädigungsfolgen.
Beschreibung
Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Heilbehandlung umfasst
Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Heilbehandlung umfasst
- ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
- Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie
- Versorgung mit Zahnersatz,
- Behandlung in einem Krankenhaus,
- Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
- häusliche Krankenpflege,
- Versorgung mit Hilfsmitteln,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Mo, Do 8-16 Uhr
Kontaktperson
DL SOZIALES KOV Q - Z
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Q Inland - Z Inland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7200
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES KOV L - Z Ausland
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L Ausland - Z Ausland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7200
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
DL SOZIALES KOV A - P
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A Inland - P Inland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7196
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen (Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 53 - Soziale Entschädigungen
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontaktperson
DL SOZIALES KOV A-K Ausland
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A Ausland - K Ausland
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-7196
Fax: +49 40 4279-61080
E-Mail: FS532@soziales.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Voraussetzungen
Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 bis § 24 Bundesversorgungsgesetz (BVG) ( http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__10.html)
Verfahrensablauf
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:
Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, wendet sie sich an die zuständige Versorgungsverwaltung.
- Zahnersatz
- Hilfsmittel
- Bewegungstherapie
- Sprachtherapie
- Beschäftigungstherapie
- Belastungserprobung
- Arbeitstherapie
- Badekuren,
- Ersatzleistungen,
- Versehrtenleibesübungen
Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, wendet sie sich an die zuständige Versorgungsverwaltung.
Fristen
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Bearbeitungsdauer
Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.
Kosten
Werden ausschließlich Schädigungsfolgen im kassenüblichen Rahmenbehandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 535 - Kriegsopferversorgung am 14.03.2023
Stichwörter
Arzneimittel