Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

    Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat beantragen

    Beantragen Sie eine Zulassung für die gewerbsmäßige Beförderung tierischer Nebenprodukte in einen anderen EU-Mitgliedstaat.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU trasportieren möchten, benötigen Sie die Zulassung.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments

    Voraussetzungen

    Alle an der geplanten Transport beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag aus Zulassung zum gewerblichen Transport tierischer Nebenprodukte bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert Sie weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Transport. Sie dürfen die tierischen Neben- und Folgeprodukte erst innerhalb der EU transportieren, wenn Sie die Zulassung erhalten haben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.

    Kosten

    variabel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Tierische Nebenprodukte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en