Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung
Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat beantragen
Beantragen Sie eine Zulassung für die gewerbsmäßige Beförderung tierischer Nebenprodukte in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
Beschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU trasportieren möchten, benötigen Sie die Zulassung.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Ausweisdokuments
Voraussetzungen
Alle an der geplanten Transport beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag aus Zulassung zum gewerblichen Transport tierischer Nebenprodukte bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert Sie weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Fristen
Stellen Sie den Antrag spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Transport. Sie dürfen die tierischen Neben- und Folgeprodukte erst innerhalb der EU transportieren, wenn Sie die Zulassung erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.
Kosten
variabel
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen
Stichwörter
Tierische Nebenprodukte