Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

    Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen

    Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten benötigen Unternehmen eine Zulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle:
    • Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation
    • Verarbeitungsmethoden oder zugelassene alternative Methoden
    • Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Abfallbeseitigung (außer in Anlagen mit Betriebsgenehmigung)
    • Mitverbrennung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten als Abfall (außer in Anlagen mit Betriebsgenehmigung)
    • Nutzung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
    • Herstellung von Heimtierfutter
    • Herstellung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
    • Umwandlung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte in Biogas oder Kompost (Biogasanlagen und Kompostieranlagen)
    • Behandlung gesammelter tierischer Nebenprodukte durch Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder spezifiziertem Risikomaterial
    • Lagerung von Folgeprodukten

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80a

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments
    • Lageplan der Anlage beziehungsweise des Betriebes
      • Im Falle von Biogasanlagen und Kompostieranlagen muss bei Einsatz von Fremdgülle die ausreichende Trennung von Tierbestand und Anlage hervorgehen.
    • Grundrissplan des Gebäudes oder der Gebäude. Für Biogas- und Kompostieranlagen wird nur ein Lageplan benötigt.
    • Ungezieferbekämpfungsplan
    • HACCP-Konzept (Heimtierfutterbetriebe oder Behandlung beziehungsweise Lagerung mehrerer Kategorien tierischer Nebenprodukte/Folgeprodukte)
    • Betriebsbeschreibung

    Voraussetzungen

    Die Anlagen erfüllen die jeweils entsprechenden Anforderungen. 
    Die Anlagen erfüllen die Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle überprüft vor Ort, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen erfüllt sind.
    • Gegebenenfalls zieht die zuständige Stelle tierärztliche oder andere sachverständige Personen zur Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen hinzu.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten die Zulassung und eine öffentliche Zulassungsnummer für TNP-Betriebe (Tierische Nebenprodukte), diese dient zur Identifikation in den Handelspapieren und den verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag auf Zulassung bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
     

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlich zu verarbeiten beziehungsweise zu entsorgen sind (Artikel 7-10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009).

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Veterinärwesen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Tiernebenprodukte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en