Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme

    Landpachtvertrag Änderung anzeigen

    Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden.

    Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
    • abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
    • im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen bestehenden Landpachtvertrag geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG
    https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__2.html
    §§ 585 - 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen den Abschluss der Landpachtvertragsänderung bei der zuständigen Stelle an.
      • Eine mündlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an.
      • Eine schriftlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages reichen Sie als Kopie ein.
    • Nach Anzeige der abgeschlossenen Änderung des Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.
      • Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages die vorgenannten Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben. Sie erhalten dann eine Mitteilung von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    • Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages
    • Die Landpachtvertragsänderung ist gültig, wenn Sie nach einem Monat keinen Beanstandungsbescheid von der zuständigen Stelle erhalten haben.
      • Wenn die Prüfung länger dauert, kann diese Frist kann von der zuständigen Stelle auf 2 Monate verlängert werden. Sie erhalten dann einen schriftlichen Zwischenbescheid mit einer entsprechenden Mitteilung.

    Bearbeitungsdauer

    1 - 2  Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM Landwirtschaft am 08.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Land- und forstwirtschaftliches Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en