Anzeige Landpachtvertragsänderung Entgegennahme
Landpachtvertrag Änderung anzeigen
Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines bestehenden Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden.
Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
DL Genehmigungsbehörde - Grundstücksverkehrsgesetz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 42840-1883
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
- abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
- im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie haben einen bestehenden Landpachtvertrag geändert.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__2.html
§§ 585 - 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__2.html
§§ 585 - 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Verfahrensablauf
- Sie zeigen den Abschluss der Landpachtvertragsänderung bei der zuständigen Stelle an.
- Eine mündlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages zeigen Sie durch eine inhaltliche Mitteilung an.
- Eine schriftlich abgeschlossene Änderung des Landpachtvertrages reichen Sie als Kopie ein.
- Nach Anzeige der abgeschlossenen Änderung des Landpachtvertrages registriert die zuständige Behörde die Grunddaten und prüft, ob eine ungesunde Verteilung, insbesondere eine Anhäufung, vorliegt, eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder der Pachtpreis unangemessen hoch ist.
- Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages die vorgenannten Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben. Sie erhalten dann eine Mitteilung von der zuständigen Stelle.
Fristen
- Anzeigefrist: 1 Monat nach Abschluss der Änderung des Landpachtvertrages
- Die Landpachtvertragsänderung ist gültig, wenn Sie nach einem Monat keinen Beanstandungsbescheid von der zuständigen Stelle erhalten haben.
- Wenn die Prüfung länger dauert, kann diese Frist kann von der zuständigen Stelle auf 2 Monate verlängert werden. Sie erhalten dann einen schriftlichen Zwischenbescheid mit einer entsprechenden Mitteilung.
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM Landwirtschaft am 08.01.2025
Stichwörter
Land- und forstwirtschaftliches Grundstück