- Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme
Landpachtvertrag Abschluss melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie die Meldung vornehmen.
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Internet
erforderliche Unterlagen
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung (schriftliche Sachverhaltsbeschreibung)
Voraussetzungen
- Sie haben einen Landpachtvertrag abgeschlossen, der
- keine ungesunde Flächenverteilung (insbesondere Anhäufung von Land) oder unwirtschaftliche Zersplitterung bewirkt.
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis beinhaltet.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html
§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html
§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Verfahrensablauf
- Sie melden das Zustandekommen des Landpachtvertrages bei der zuständigen Stelle. Sie können die Meldung per Post oder E-Mail einreichen.
- Die zuständige Stelle prüft den Landpachtvertrag.
Fristen
Sie müssen den Abschluss des Landpachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb eines Monats mit der Option der Verlängerung um einen weiteren Monat durch entsprechenden Bescheid. Wenn Beanstandungen bestehen, werden Ihnen diese innerhalb dieser Frist zugestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung fest, dass der Landpachtvertrag die bestehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM Landwirtschaft am 07.11.2024
Stichwörter
Land- und forstwirtschaftliches Grundstück