• Altona-Altstadt (Landkreis Altona-Altstadt, Hamburg)
Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

Landpachtvertrag Abschluss melden

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

Beschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie die Meldung vornehmen.

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Agrarwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Internet

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder  
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung (schriftliche Sachverhaltsbeschreibung)

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Landpachtvertrag abgeschlossen, der 
    • keine ungesunde Flächenverteilung (insbesondere Anhäufung von Land) oder unwirtschaftliche Zersplitterung bewirkt.
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis beinhaltet.

Rechtsgrundlage(n)

§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html
§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Zustandekommen des Landpachtvertrages bei der zuständigen Stelle. Sie können die Meldung per Post oder E-Mail einreichen.
  • Die zuständige Stelle prüft den Landpachtvertrag.

Fristen

Sie müssen den Abschluss des Landpachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb eines Monats mit der Option der Verlängerung um einen weiteren Monat durch entsprechenden Bescheid. Wenn Beanstandungen bestehen, werden Ihnen diese innerhalb dieser Frist zugestellt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung fest, dass der Landpachtvertrag die bestehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch FM Landwirtschaft am 07.11.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Land- und forstwirtschaftliches Grundstück

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en