Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
Heirat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2181
Telefon mobil: +49 40 428 04-5308
Fax: 04841
E-Mail: heirat@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-1 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Für die Anmeldung einer Eheschließung, für die Nachbeurkundung einer Eheschließungen im Ausland und für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bietet Ihnen das Standesamt Hamburg-Altona den Service einer Terminvereinbarung an.
https://www.hamburg.de/altona/standesamt/
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
E - ST 2 Eheurkunde 2352
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch (Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- beglaubigten Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.
- bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden, ggf. mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk.
- Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))
- ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
- Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.
Voraussetzungen
- · Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen derzeitigen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/11.html
Art. 13 Abs. 14 EGBGB
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/13.html
Art. 17b EGBGB
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/17b.html
§ 34 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
§ 39 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__39.html
§ 41 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
- Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
- Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen.
- Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt
Bearbeitungsdauer
Kosten
- ab 153,00 EUR Beurkundung der Eheschließung im Ausland
- ggfs. zzgl. 35,50 EUR wenn eine Erklärung zur Namensführung abgegeben werden soll
- 18,00 EUR Ausstellung einer Eheurkunde
- 8,00 EUR jede weitere gleichzeitig beantragte Eheurkunde
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 06.02.2023
Stichwörter
Ehe