Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein Sie können jedoch 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Anmeldung der Eheschließung festlegen. Das Standesamt berät Sie hinsichtlich Ihrer Namensführung.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Wir bieten derzeit persönliche Vorsprachen nur nach Termin an. Die Termine können Sie während unserer Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erhalten.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmefällen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    <strong>Vorkasse</strong>:&nbsp;Sie erhalten ein Infoblatt per Mail/Post mit allen erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung. <strong>Rechnung</strong>: Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter.

    Weitere Informationen

    Die Trauungen finden in den Trauzimmern des Harburger Rathauses, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg statt. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei (Fahrstuhlzugang befindet sich im Innenhof).

    Wegen der Rutschgefahr sollte das Streuen und Werfen von Reis, Blumen und Ähnlichem im Rathaus und auf der Außentreppe des Rathauses unterbleiben.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Der Geburtenbereich des Standesamtes Wandsbek ist für den Publikumsverkehr  zum 30.10.2024 geschlossen.
    Der offene Sprechtag am 29.10.2024 fällt aus.
    Unterlagen können per Post oder über den Hausbriefkasten in einem gut beschrifteten Umschlag eingereicht werden.
    Eine Erreichbarkeit per Mail ist gewährleistet.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Um zu erfahren, welche Unterlagen einzureichen sind, nutzen Sie bitte das Formular "Eheschließung Unterlagen Checkliste".

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch (Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Anmeldung der Eheschließung / Termin zur Eheschließung
    Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:https://www.hamburg.de/altona/standesamt
     

     

     

     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde mit Eintragung des Todes oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis, soweit das Heimatland dieses ausstellt
      • Fremdsprachige Urkunden
    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen volljährig sein um die Eheschließung anzumelden und um die Ehe eingehen zu können.
    • Sie dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) miteinander verwandt sein.
    • Sie dürfen keine Geschwistern und Halbgeschwister sein. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Hamburg

    Verfahrensablauf

    • Sie können den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung persönlich oder schriftlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
    • Notwendige Informationen über den Ablauf der Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie telefonisch oder per Mail von Ihrem zuständigen Standesamt. Erforderliche Vordrucke werden Ihnen ggf. zugesandt.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
    • Es kann ein Termin vereinbart werden.
     
    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitung des Antrags benötigt je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen.

    Kosten

    ab 67,00 EUR zzgl. Urkunden und evtl. weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Jede Anmeldung ist individuell und erfordert eine entsprechende Beratung. Das zuständige Standesamt in Hamburg berät Sie gerne, insbesondere hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen und der Namensführung.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
    • Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Das Standesamt nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
    • Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille). In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 15.03.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Aufgebot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en