Heirat anmelden
Beschreibung
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein Sie können jedoch 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Anmeldung der Eheschließung festlegen. Das Standesamt berät Sie hinsichtlich Ihrer Namensführung.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für diese Dienstleistung nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt auf (E-Mail). Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
Heirat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2181
Telefon mobil: +49 40 428 04-5308
Fax: 04841
E-Mail: heirat@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch (Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
Heirat (Eimsbüttel)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3809
Fax: +49 40 427 90-3149
Fax: 03149
E-Mail: heirat@eimsbuettel.hamburg.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
<strong>Vorkasse</strong>: Sie erhalten ein Infoblatt per Mail/Post mit allen erforderlichen Angaben für die Überweisung. <strong>Rechnung</strong>: Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter.
Weitere Informationen
Die Trauungen finden in den Trauzimmern des Harburger Rathauses, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg statt. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei (Fahrstuhlzugang befindet sich im Innenhof).
Wegen der Rutschgefahr sollte das Streuen und Werfen von Reis, Blumen und Ähnlichem im Rathaus und auf der Außentreppe des Rathauses unterbleiben.
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-1 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:https://www.hamburg.de/altona/standesamt
erforderliche Unterlagen
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde mit Eintragung des Todes oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis, soweit das Heimatland dieses ausstellt
- Fremdsprachige Urkunden
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
- Sie müssen volljährig sein um die Eheschließung anzumelden und um die Ehe eingehen zu können.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) miteinander verwandt sein.
- Sie dürfen keine Geschwistern und Halbgeschwister sein. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html - §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG020402377
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Hamburg
Verfahrensablauf
- Sie können den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung persönlich oder schriftlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Notwendige Informationen über den Ablauf der Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie telefonisch oder per Mail von Ihrem zuständigen Standesamt. Erforderliche Vordrucke werden Ihnen ggf. zugesandt.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
- Es kann ein Termin vereinbart werden.
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitung des Antrags benötigt je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Jede Anmeldung ist individuell und erfordert eine entsprechende Beratung. Das zuständige Standesamt in Hamburg berät Sie gerne, insbesondere hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen und der Namensführung.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
- Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Das Standesamt nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
- Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille). In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 15.03.2023
Stichwörter
Aufgebot