Heirat anmelden
Beschreibung
Das Standesamt muss in der Stadt oder dem Ort sein, wo Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ihre Hochzeit muss nicht in dem Standesamt stattfinden, in dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben.
In Deutschland können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt heiraten.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für diese Dienstleistung nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt auf (E-Mail). Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
Heirat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2181
Telefon mobil: +49 40 428 04-5308
Fax: 04841
E-Mail: heirat@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen finden ab dem 19.11.2024 ausschließlich auf Terminbasis statt. Die Mitarbeitenden informieren die Kundschaft über den Termin schriftlich oder telefonisch. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Termin, wenn sich aus einer vorherigen Kontaktaufnahme oder Beratung die Notwendigkeit ergibt. Zudem ist es möglich, dass die Aktenlage ein persönliches Erscheinen aufzeigt.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
<strong>Vorkasse</strong>: Sie erhalten ein Infoblatt per Mail/Post mit allen erforderlichen Angaben für die Überweisung. <strong>Rechnung</strong>: Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter.
Weitere Informationen
Die Trauungen finden in den Trauzimmern des Harburger Rathauses, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg statt. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei (Fahrstuhlzugang befindet sich im Innenhof).
Wegen der Rutschgefahr sollte das Streuen und Werfen von Reis, Blumen und Ähnlichem im Rathaus und auf der Außentreppe des Rathauses unterbleiben.
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-12 Uhr (mit Wartezeit). Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-1
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:https://www.hamburg.de/altona/standesamt
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
Heirat (Eimsbüttel)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3809
Fax: +49 40 427 90-3149
Fax: 03149
E-Mail: heirat@eimsbuettel.hamburg.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
- aktuelle Geburtsurkunde
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- Eheurkunde oder
- Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- Sterbeurkunde des früheren Partners
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
- Geburtsurkunden der Kinder
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (fallbezogene Beratung erforderlich)
- Bescheinigung über den Familienstand
Voraussetzungen
Bei einer Heirat dürfen Sie nicht miteinander verwandt sein, wenn Sie in direkter Linie stehen, zum Beispiel Geschwister oder Halbgeschwister.
Dies gilt auch dann, wenn die Verwandtschaft durch eine Adoption entstanden ist.
Sie dürfen nicht verheiratet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie beantragen persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt die Eheschließung.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden.
- Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Das zuständige Standesamt entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie bekommen durch das zuständige Standesamt eine Mitteilung, ob die Eheschließung vorgenommen werden kann.
- Die Mitteilung erfolgt mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Fristen
Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Urkunden, Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes; Eheschließungen bei einem anderen Standesamt oder Eheschließungen an Samstagen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die standesamtliche Hochzeit hat nichts mit der kirchlichen Hochzeit zu tun.
- Sie brauchen keine Trauzeugen, aber Sie können 1 oder 2 Personen als Trauzeugen wählen.
- Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie entscheiden, welchen Nachnamen Sie in der Ehe führen möchten. Das Standesamt berät Sie hierzu.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden.
- Ihre vorherige Ehe muss durch Tod, Scheidung oder ein rechtsgültiges Gerichtsurteil beendet sein, bevor Sie neu heiraten können.
- Wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden, muss die Scheidung ggf. erst in Deutschland anerkannt werden. Für welche Länder dies greift, erfahren Sie im Standesamt durch eine fallbezogene Beratung.
- Auch eine frühere Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
- Wenn das Heimatland Ihres Partner kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, lassen Sie sich beim Standesamt beraten. Über das Standesamt beantragen Sie eine Befreiung, die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts entschieden wird.
- Für Urkunden in einer anderen Sprache braucht das Standesamt eine vollständige Übersetzung auf Deutsch. Diese muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gemacht werden. Oft müssen ausländische Urkunden auch von einer Behörde beglaubigt werden (Apostille).
Weitere Informationen
- Information und Beratung für binationale Paare und bei Eheschließung im Ausland
- Attraktive Heiratsorte in Hamburg
- Meldebescheinigungen
- Eheschließungen an Samstagen
- Aufenthaltsbescheinigungen, auch zur Vorlage bei einer Behörde
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften
- Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in der Freien u. Hansestadt Hamburg
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 25.02.2025
Stichwörter
Aufgebot