Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, dann müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden.
    Das Standesamt muss in der Stadt oder dem Ort sein, wo Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    Ihre Hochzeit muss nicht in dem Standesamt stattfinden, in dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben.
    In Deutschland können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt heiraten.
     

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat (Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Personenstandswesen - Heirat

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Für diese Dienstleistung nehmen Sie bitte schriftlich Kontakt auf (E-Mail). Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 17

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmefällen

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen finden ab dem 19.11.2024 ausschließlich auf Terminbasis statt. Die Mitarbeitenden informieren die Kundschaft über den Termin schriftlich oder telefonisch. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Termin, wenn sich aus einer vorherigen Kontaktaufnahme oder Beratung die Notwendigkeit ergibt. Zudem ist es möglich, dass die Aktenlage ein persönliches Erscheinen aufzeigt.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    <strong>Vorkasse</strong>:&nbsp;Sie erhalten ein Infoblatt per Mail/Post mit allen erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung. <strong>Rechnung</strong>: Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter.

    Weitere Informationen

    Die Trauungen finden in den Trauzimmern des Harburger Rathauses, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg statt. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei (Fahrstuhlzugang befindet sich im Innenhof).

    Wegen der Rutschgefahr sollte das Streuen und Werfen von Reis, Blumen und Ähnlichem im Rathaus und auf der Außentreppe des Rathauses unterbleiben.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Um zu erfahren, welche Unterlagen einzureichen sind, nutzen Sie bitte das Formular "Eheschließung Unterlagen Checkliste".

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-12 Uhr (mit Wartezeit). Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Anmeldung der Eheschließung / Termin zur Eheschließung
    Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter:https://www.hamburg.de/altona/standesamt
     

     

     

     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
    Wenn Sie im Ausland geboren sind:
    • aktuelle Geburtsurkunde
    Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft 
    Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • Eheurkunde oder
    • Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Sterbeurkunde des früheren Partners
    Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
    Wenn Sie gemeinsame Kinder mit in die Ehe bringen, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
    Wenn Ihr Partner aus dem Ausland kommt, ist erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis (fallbezogene Beratung erforderlich)
    • Bescheinigung über den Familienstand

    Voraussetzungen

    Um eine Heirat anzumelden müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    Bei einer Heirat dürfen Sie nicht miteinander verwandt sein, wenn Sie in direkter Linie stehen, zum Beispiel Geschwister oder Halbgeschwister.
    Dies gilt auch dann, wenn die Verwandtschaft durch eine Adoption entstanden ist.
    Sie dürfen nicht verheiratet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Anweisung des Standesamtes

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt die Eheschließung.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden.
    • Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
    • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Das zuständige Standesamt entscheidet über Ihren Antrag. 
    • Sie bekommen durch das zuständige Standesamt eine Mitteilung, ob die Eheschließung vorgenommen werden kann. 
    • Die Mitteilung erfolgt mündlich, schriftlich oder elektronisch.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. 
    Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrags variiert je nach Standesamt und Einzelfall.

    Kosten

    Die Kosten für die Anmeldung einer Eheschließung betragen mindestens 68,00 EUR. 
    Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Urkunden, Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes; Eheschließungen bei einem anderen Standesamt oder Eheschließungen an Samstagen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die standesamtliche Hochzeit hat nichts mit der kirchlichen Hochzeit zu tun.
    • Sie brauchen keine Trauzeugen, aber Sie können 1 oder 2 Personen als Trauzeugen wählen.
    • Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie entscheiden, welchen Nachnamen Sie in der Ehe führen möchten. Das Standesamt berät Sie hierzu.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. 
    • Ihre vorherige Ehe muss durch Tod, Scheidung oder ein rechtsgültiges Gerichtsurteil beendet sein, bevor Sie neu heiraten können.
    • Wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden, muss die Scheidung ggf. erst in Deutschland anerkannt werden. Für welche Länder dies greift, erfahren Sie im Standesamt durch eine fallbezogene Beratung.
    • Auch eine frühere Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
    • Wenn das Heimatland Ihres Partner kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, lassen Sie sich beim Standesamt beraten. Über das Standesamt beantragen Sie eine Befreiung, die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts entschieden wird. 
    • Für Urkunden in einer anderen Sprache braucht das Standesamt eine vollständige Übersetzung auf Deutsch. Diese muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gemacht werden. Oft müssen ausländische Urkunden auch von einer Behörde beglaubigt werden (Apostille).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 25.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Aufgebot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en