Geburt im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beantragen von Deutschen ohne Inlandswohnsitz

    Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt beantragen. Eine gesetzliche Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Auch eine ausländische Geburtsurkunde gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille beweist die Tatsache der Geburt.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, Do 8-12 und 13-16, ACHTUNG: Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Vorkasse in bar über die Geburtsklinik (außer bei Geburten im Asklepios-Krankenhaus Barmbek) oder durch Nachweis der Überweisung, <br/>EC-Karte. Barzahlung im Standesamt nur in Ausnahmefällen <br/>

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Beratung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie mit uns (telefonisch) einen Termin.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Di 8-12 Uhr offene Sprechstunde, ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Keine Bezahlung mit Verrechnungsscheck m&ouml;glich!

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:
    • vollständiger ausländischer Geburtenregisterauszug oder – falls nicht vorhanden –
    • Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille und
    • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille,
    • Ausweise der Eltern,
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder
    • Staatsangehörigkeitsausweis
     
    • wenn die Mutter verheiratet ist oder war: 
      • Eheurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • und im Falle der Ehebeendigung:
      • Nachweis der Auflösung
     
    • wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
      • gegebenenfalls Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
      • gegebenenfalls Nachweis über die gemeinsame elterliche Sorge
    Die Vorlage weiterer Urkunden kann erforderlich sein. Dies ist abhängig vom ausländischen Urkundenwesen und kann erst nach Prüfung des Antrags beurteilt werden.

    Voraussetzungen

    • Sie oder Ihr Kind haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach einem deutschen Elternteil oder durch Einbürgerung erworben.
    • Antragsberechtigte sind Sie als
      • die einzutragende Person selbst oder
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder oder
      • der Ehepartner oder die Ehepartnerin oder
      • der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
     
    Für die Beurkundung ist das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Falls Sie oder Ihr Kind noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Zuständigkeit des Standesamtes I in Berlin: Sie können einen Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin stellen.

    Bei Zuständigkeit eines Standesamtes in Hamburg: Sie können einen Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1 stellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie können den Antrag grundsätzlich über die deutsche Auslandsvertretung stellen, wenn Sie einen Auslandswohnsitz haben.
    • Beantragen Sie die Beurkundung Ihrer Geburt oder der Ihres Kindes persönlich bei der Auslandsvertretung.
    • Legen Sie alle Urkunden und Ausweise im Original dort vor.
    • Gegebenenfalls können Sie bei der Auslandsvertretung beglaubigte Kopien anfertigen lassen. Dafür fallen weitere Gebühren an.
    • Die Auslandsvertretung prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die Auslandsvertretung kann in der Regel auch feststellen, ob eine Namenserklärung erforderlich ist. In diesem Fall können Sie eine entsprechende Erklärung gleich vor Ort abgeben.
    • Die Auslandsvertretung leitet den Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt  weiter.
    • Sie können dann entsprechende Geburtsurkunden erhalten. Dafür fallen weitere Gebühren an.

    Fristen

    Keine
    Es können in bestimmten Fällen staatsangehörigkeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres die Nachbeurkundung Ihrer Geburt oder der Geburt Ihres Kindes beantragt haben.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte rechnen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamtes I in Berlin ist gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren informiert Sie auf Nachfrage das Standesamt I in Berlin.

    Die Beurkundung beim Standesamt des letzten Inlandswohnsitzes in Hamburg ist ebenfalls gebührenpflichtig.
    • Antrag auf Nachbeurkundung: ab 104,00 EUR, gegebenenfalls Mehrkosten für Melderegisterauskunft, Eintragung einer Folgebeurkundung, Mehraufwand bei Prüfung ausländischen Rechts
    • Geburtsurkunde: 18,00 EUR
    • jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,00 EUR
    • internationale Geburtsurkunde: 18,00 EUR
    • jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,00 EUR
    • Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister: 18,00 EUR
    • jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

     Sinnvoll kann eine Nachbeurkundung dann sein, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Abstammungsverhältnisse in Deutschland verbindlich nachweisen müssen oder möchten. Ferner kann Ihnen das Standesamt I in Berlin oder das letzte Wohnsitzstandesamt dann nach der Beurkundung jederzeit neue Urkunden - auch mehrsprachig - ausstellen.
    Sofern der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nur, wenn Sie die Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres nach der Geburt im deutschen Geburtenregister beurkunden lassen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind andernfalls staatenlos werden würde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en