Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beantragen von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-12, Do 8-12 und 13-16, ACHTUNG: Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Kontaktperson
ST2 Standesamt Hamburg-Nord
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2585
Fax: +49 40 4279-04840
E-Mail: geburten@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Vorkasse in bar über die Geburtsklinik (außer bei Geburten im Asklepios-Krankenhaus Barmbek) oder durch Nachweis der Überweisung, <br/>EC-Karte. Barzahlung im Standesamt nur in Ausnahmefällen <br/>
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Beratung erforderlich. Bitte vereinbaren Sie mit uns (telefonisch) einen Termin.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12 Uhr offene Sprechstunde, ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung
Kontaktperson
2609 ST1
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Keine Bezahlung mit Verrechnungsscheck möglich!
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Kontaktperson
E - ST 2 Geburt Pecoraro
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3745
Fax: +49 40 427 90-3144
E-Mail: geburten@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- vollständiger ausländischer Geburtenregisterauszug oder – falls nicht vorhanden –
- Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille und
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille,
- Ausweise der Eltern,
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder
- Staatsangehörigkeitsausweis
- wenn die Mutter verheiratet ist oder war:
- Eheurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- und im Falle der Ehebeendigung:
- Nachweis der Auflösung
- wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- gegebenenfalls Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- gegebenenfalls Nachweis über die gemeinsame elterliche Sorge
Voraussetzungen
- Sie oder Ihr Kind haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach einem deutschen Elternteil oder durch Einbürgerung erworben.
- Antragsberechtigte sind Sie als
- die einzutragende Person selbst oder
- deren Eltern oder
- deren Kinder oder
- der Ehepartner oder die Ehepartnerin oder
- der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
Für die Beurkundung ist das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Falls Sie oder Ihr Kind noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html
Staatsangehörigkeitsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
Rechtsbehelf
Bei Zuständigkeit eines Standesamtes in Hamburg: Sie können einen Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1 stellen.
Verfahrensablauf
- Sie können den Antrag grundsätzlich über die deutsche Auslandsvertretung stellen, wenn Sie einen Auslandswohnsitz haben.
- Beantragen Sie die Beurkundung Ihrer Geburt oder der Ihres Kindes persönlich bei der Auslandsvertretung.
- Legen Sie alle Urkunden und Ausweise im Original dort vor.
- Gegebenenfalls können Sie bei der Auslandsvertretung beglaubigte Kopien anfertigen lassen. Dafür fallen weitere Gebühren an.
- Die Auslandsvertretung prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die Auslandsvertretung kann in der Regel auch feststellen, ob eine Namenserklärung erforderlich ist. In diesem Fall können Sie eine entsprechende Erklärung gleich vor Ort abgeben.
- Die Auslandsvertretung leitet den Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt weiter.
- Sie können dann entsprechende Geburtsurkunden erhalten. Dafür fallen weitere Gebühren an.
Fristen
Es können in bestimmten Fällen staatsangehörigkeitsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres die Nachbeurkundung Ihrer Geburt oder der Geburt Ihres Kindes beantragt haben.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Beurkundung beim Standesamt des letzten Inlandswohnsitzes in Hamburg ist ebenfalls gebührenpflichtig.
- Antrag auf Nachbeurkundung: ab 104,00 EUR, gegebenenfalls Mehrkosten für Melderegisterauskunft, Eintragung einer Folgebeurkundung, Mehraufwand bei Prüfung ausländischen Rechts
- Geburtsurkunde: 18,00 EUR
- jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,00 EUR
- internationale Geburtsurkunde: 18,00 EUR
- jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,00 EUR
- Beglaubigter Registerausdruck Geburtenregister: 18,00 EUR
- jeder weitere Beglaubigte Registerausdruck bei gleichzeitiger Ausstellung: 8,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nur, wenn Sie die Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres nach der Geburt im deutschen Geburtenregister beurkunden lassen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind andernfalls staatenlos werden würde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024
Stichwörter
Geburt