Vorname ändern
Beschreibung
Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- religiöse Motive,
- wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
- wenn Verwechslungsgefahr besteht,
- wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
- nach einer Geschlechtsumwandlung.
Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.
Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontaktperson
49 40 428 54-2900
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Kontaktperson
2284 ST2
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 71-2284
Fax: +49 40 427 90-7440
E-Mail: Namen@harburg.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin.
Kontaktperson
2037 ST2
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Kontaktperson
E - ST 2 Namensert 2042
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2042
Fax: +49 40 427 90-3144
E-Mail: geburten@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!
Kontaktperson
ST4 Standesamt Hamburg-Nord
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.
erforderliche Unterlagen
- Meldebescheinigung oder gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
- bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
- bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Rechtsgrundlage(n)
http://§ 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
Änderung von Familiennamen und Vornamen
http://Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
http://Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
- Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
- Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
- Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
- die Meldebehörde,
- das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
- das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
- Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.
- die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
- die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen. Bei Ablehnung des Antrags entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 50 Prozent der Verwaltungsgebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 01.02.2023
Stichwörter
Namensänderung