Chancen-Aufenthaltsrecht

    Geduldete Personen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet leben, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am
    31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann
    soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis
    für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen
    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten
    Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen.
    Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Passkopie 
    • Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag
    • 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen
    • Immatrikulationsbescheinigung (falls vorhanden)
    • Mietvertrag, nebst aktuellen Miethöhenachweis (z.B. Kontoauszug)
    • Bescheid Jobcenter (falls vorhanden)
    • ggf. Schulbescheinigungen der Kinder
    • Nachweis Abschluss eines Integrationskurses (falls bereits vorhanden)

    Voraussetzungen

    Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie
    • am 31. Oktober 2022 seit mind. 5 Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben,
    • Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen,
    • Sie nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe)
    • Sie nicht wiederholt Falschangaben zu Ihrer Identität gemacht und hierdurch eine Abschiebung verhindert haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wo können Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?
    Per Post:
    Behörde für Inneres und Sport
    Amt für Migration
    Hammer Straße 30 - 34
    22401 Hamburg
    Tel.: +49 40 428 28 - 0
    oder per E-Mail: 
    chancenaufenthaltsrecht@amtfuermigration.hamburg.de

    Fristen

    Wieviel Zeit habe ich, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen?
    Sie haben grundsätzlich 3 Jahre Zeit für die Antragstellung. Denn die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt 3 Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft. Damit soll Personen, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) die Antragsvoraussetzungen erfüllen, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, entsprechende Anträge zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Aufgrund der sehr hohen Zahl an Anträgen kann die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

    Kosten

    Für Personen, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Beantragung kostenfrei. Für alle anderen Personen betragen die Kosten 100 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über den Webauftritt des Amtes für Migration werden FAQ zur Verfügung gestellt, die die wichtigsten Fragen zur Beantragung und den Voraussetzungen des Bleiberechts nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts enthalten.  Die Informationen stehen am Ende der Webseite als Download (auch in englisch­sprachiger Übersetzung) zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M Chancenaufenthaltsrecht

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Aufenthaltsgenehmigung, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en