Chancen-Aufenthaltsrecht
Geduldete Personen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet leben, sollen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Sie besitzen aktuell eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) und haben am
31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann
soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis
für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten
Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen.
Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt? Dann
soll Ihnen auf Antrag einmalig eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis
für 18 Monate erteilt werden. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, die übrigen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten
Jugendlichen und jungen Volljährigen oder bei nachhaltiger Integration zu erfüllen.
Dazu zählen insbesondere der Identitätsnachweis und die eigenständige Sicherung Ihres Lebensunterhalts.
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Passkopie
- Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag
- 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Immatrikulationsbescheinigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag, nebst aktuellen Miethöhenachweis (z.B. Kontoauszug)
- Bescheid Jobcenter (falls vorhanden)
- ggf. Schulbescheinigungen der Kinder
- Nachweis Abschluss eines Integrationskurses (falls bereits vorhanden)
Voraussetzungen
Sie können das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen, wenn Sie
- am 31. Oktober 2022 seit mind. 5 Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben,
- Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen,
- Sie nicht straffällig geworden sind (ausgenommen sind Verurteilungen zu einer geringen Strafe)
- Sie nicht wiederholt Falschangaben zu Ihrer Identität gemacht und hierdurch eine Abschiebung verhindert haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wo können Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?
Per Post:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
Hammer Straße 30 - 34
22401 Hamburg
Tel.: +49 40 428 28 - 0
oder per E-Mail:
chancenaufenthaltsrecht@amtfuermigration.hamburg.de
Per Post:
Behörde für Inneres und Sport
Amt für Migration
Hammer Straße 30 - 34
22401 Hamburg
Tel.: +49 40 428 28 - 0
oder per E-Mail:
chancenaufenthaltsrecht@amtfuermigration.hamburg.de
Fristen
Wieviel Zeit habe ich, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen?
Sie haben grundsätzlich 3 Jahre Zeit für die Antragstellung. Denn die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt 3 Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft. Damit soll Personen, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) die Antragsvoraussetzungen erfüllen, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, entsprechende Anträge zu stellen.
Sie haben grundsätzlich 3 Jahre Zeit für die Antragstellung. Denn die Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts tritt 3 Jahre nach Inkrafttreten wieder außer Kraft. Damit soll Personen, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) die Antragsvoraussetzungen erfüllen, unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden ausreichend Gelegenheit gegeben werden, entsprechende Anträge zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der sehr hohen Zahl an Anträgen kann die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
Kosten
Für Personen, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Beantragung kostenfrei. Für alle anderen Personen betragen die Kosten 100 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Über den Webauftritt des Amtes für Migration werden FAQ zur Verfügung gestellt, die die wichtigsten Fragen zur Beantragung und den Voraussetzungen des Bleiberechts nach Ablauf des 18-monatigen Chancen-Aufenthaltsrechts enthalten. Die Informationen stehen am Ende der Webseite als Download (auch in englischsprachiger Übersetzung) zur Verfügung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS M Chancenaufenthaltsrecht
Stichwörter
Aufenthaltsgenehmigung, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung