Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindesvermögens
Maßnahmen des Gerichts bei Gefährdung des Kindesvermögens
Wenn Sie erfahren, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht mit. Das Familiengericht kann verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kindesvermögen zu schützen.
Beschreibung
Das Familiengericht kann Anordnungen treffen, wenn das Vermögen eines Kindes gefährdet wird und die sorgeberechtigten Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
Die Anordnung des Familiengerichts kann zum Beispiel Folgendes beinhalten (Aufzählung ist nicht abschließend):
Die Anordnung des Familiengerichts kann zum Beispiel Folgendes beinhalten (Aufzählung ist nicht abschließend):
- Einreichung eines Verzeichnisses des Vermögens des Kindes durch die Eltern
- Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens
- Abhebung des Geldes des Kindes nur mit Genehmigung des Familiengerichts
- Entziehung der Vermögenssorge (ganz oder teilweise)
- Werden Teile der Vermögenssorge entzogen, wird für die Bereiche ein Pfleger eingesetzt.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
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Amtsgericht Hamburg-Altona
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S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
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Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
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S2/RE1/Busse Bergedorf
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
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S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Öffnungszeiten
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 29.11.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Ein Notdienst für unaufschiebbare Angelegenheiten ist von 9-15 Uhr unter der Rufnummer 0176/428 56623 oder per Fax 040/4279 83 28 eingerichtet.
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
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Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
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U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
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U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
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U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
erforderliche Unterlagen
Das Familiengericht entscheidet in Ausübung des sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes, welche Unterlagen benötigt werden.
Voraussetzungen
- Das Vermögen eines Kindes wird gefährdet und die sorgeberechtigten Eltern oder ein Elternteil sind nicht bereit oder in der Lage, der Gefahr Einhalt zu gebieten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Geld des Kindes veruntreut wurde.
- Das Verfahren kann auf Antrag eines Elternteils eingeleitet werden (eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben) oder von Amts wegen, insbesondere durch Anzeigen durch das Jugendamt oder auch Meldungen von Nachbarn, Erziehern oder Verwandten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Beschwerde
Verfahrensablauf
Das Verfahren beim Familiengericht wird von Amts wegen eingeleitet, insbesondere durch Anzeigen durch das Jugendamt oder auch Meldungen von Nachbarn, Erziehern oder Verwandten.
- Das Familiengericht ermittelt die Sachlage und kann zum Beispiel anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen
- Dieses Vermögensverzeichnis muss richtig und vollständig sein, das haben die Eltern zu versichern.
- Ist das Verzeichnis nicht korrekt erstellt, kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.
- Die Anordnung des Familiengerichts kann zum Beispiel auch beinhalten (Aufzählung ist nicht abschließend):
- Abhebung des Geldes des Kindes nur mit Genehmigung des Familiengerichts
- Entziehung der Vermögenssorge (ganz oder teilweise)
- Werden Teile der Vermögenssorge entzogen, wird für die Bereiche ein Pfleger eingesetzt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger. Ist eine akute Gefährdung gegeben, können auch Eilmaßnahmen im Wege einer einstweiligen Anordnung in Betracht kommen.
Kosten
- Gerichtsgebühren
- gegebenenfalls Anwaltsgebühren
- Das Familiengericht entscheidet über die Kostentragung nach billigem Ermessen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 20.09.2024
Stichwörter
Eltern verbrauchen Kindesvermögen