Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindesvermögens

    Maßnahmen des Gerichts bei Gefährdung des Kindesvermögens

    Wenn Sie erfahren, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht mit. Das Familiengericht kann verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kindesvermögen zu schützen.

    Beschreibung

    Das Familiengericht kann Anordnungen treffen, wenn das Vermögen eines Kindes gefährdet wird und die sorgeberechtigten Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
    Die Anordnung des Familiengerichts kann zum Beispiel Folgendes beinhalten (Aufzählung ist nicht abschließend):
    • Einreichung eines Verzeichnisses des Vermögens des Kindes durch die Eltern
    • Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens
    • Abhebung des Geldes des Kindes nur mit Genehmigung des Familiengerichts
    • Entziehung der Vermögenssorge (ganz oder teilweise)
    • Werden Teile der Vermögenssorge entzogen, wird für die Bereiche ein Pfleger eingesetzt.
    Das Verfahren kann auf Antrag eines Elternteils in Gang gesetzt werden, von Amts wegen oder auf Anregung des Jugendamts, wenn ein begründeter Verdacht auf die Gefährdung des Kindesvermögens vorliegt.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

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    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

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    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    erforderliche Unterlagen

    Das Familiengericht entscheidet in Ausübung des sogenannten Amtsermittlungsgrundsatzes, welche Unterlagen benötigt werden.

    Voraussetzungen

    • Das Vermögen eines Kindes wird gefährdet und die sorgeberechtigten Eltern oder ein Elternteil sind nicht bereit oder in der Lage, der Gefahr Einhalt zu gebieten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Geld des Kindes veruntreut wurde.
    • Das Verfahren kann auf Antrag eines Elternteils eingeleitet werden (eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben) oder von Amts wegen, insbesondere durch Anzeigen durch das Jugendamt oder auch Meldungen von Nachbarn, Erziehern oder Verwandten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren beim Familiengericht wird von Amts wegen eingeleitet, insbesondere durch Anzeigen durch das Jugendamt oder auch Meldungen von Nachbarn, Erziehern oder Verwandten.
    • Das Familiengericht ermittelt die Sachlage und kann zum Beispiel anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen
    • Dieses Vermögensverzeichnis muss richtig und vollständig sein, das haben die Eltern zu versichern.
    • Ist das Verzeichnis nicht korrekt erstellt, kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.
    • Die Anordnung des Familiengerichts kann zum Beispiel auch beinhalten (Aufzählung ist nicht abschließend):
      • Abhebung des Geldes des Kindes nur mit Genehmigung des Familiengerichts
      • Entziehung der Vermögenssorge (ganz oder teilweise)
    • Werden Teile der Vermögenssorge entzogen, wird für die Bereiche ein Pfleger eingesetzt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger. Ist eine akute Gefährdung gegeben, können auch Eilmaßnahmen im Wege einer einstweiligen Anordnung in Betracht kommen.

    Kosten

    • Gerichtsgebühren
    • gegebenenfalls Anwaltsgebühren
    • Das Familiengericht entscheidet über die Kostentragung nach billigem Ermessen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Eltern verbrauchen Kindesvermögen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en