Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung Informationen erhalten
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die während Ihrer Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
Beschreibung
Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Erstuntersuchung wird auch Ihr Gewicht und Ihr Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.
Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt Ihnen den Mutterpass aus. In diesem Pass werden alle Daten notiert, die für Ihre Schwangerschaft und die Geburt wichtig sind.
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen, zunächst im Abstand von vier Wochen, statt. Diese Kontrolltermine können Sie auch bei einer Hebamme wahrnehmen. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen auf etwa 2 Wochen. Die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme kontrolliert bei jedem Termin zum Beispiel die Herztöne Ihres Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht.
Im Verlauf der Schwangerschaft werden zudem unter anderem ein Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen), ein HIV-Test sowie ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) angeboten.
Weitere Angebote sind jeweils eine (Basis-) Ultraschalluntersuchung im
Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt Ihnen den Mutterpass aus. In diesem Pass werden alle Daten notiert, die für Ihre Schwangerschaft und die Geburt wichtig sind.
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen, zunächst im Abstand von vier Wochen, statt. Diese Kontrolltermine können Sie auch bei einer Hebamme wahrnehmen. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen auf etwa 2 Wochen. Die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme kontrolliert bei jedem Termin zum Beispiel die Herztöne Ihres Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht.
Im Verlauf der Schwangerschaft werden zudem unter anderem ein Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen), ein HIV-Test sowie ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) angeboten.
Weitere Angebote sind jeweils eine (Basis-) Ultraschalluntersuchung im
- ersten Schwangerschaftsdrittel(9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
- im zweiten Schwangerschaftsdrittel(19. - 22. Schwangerschaftswoche) sowie
- Im 2. Schwangerschaftsdrittel kann diese Untersuchung entweder als Basis-Ultraschalluntersuchung oder als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erfolgen.
- im dritten Schwangerschaftsdrittel (29. - 32. Schwangerschaftswoche) Schwangerschaftsdrittel.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)
Aktuelles
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Beschreibung
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte
- Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 73 Absatz 2 Nummer 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2676/Mu-RL_2021-09-16_iK-2022-01-01.pdf
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2676/Mu-RL_2021-09-16_iK-2022-01-01.pdf
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an Ihren Arzt, Ihre Ärztin, Ihre Hebamme oder Ihre Krankenkasse.
- Ihre Ansprechstelle stellt Ihnen Informationen über die Schwangerschaftsvorsorge bereit.
- Sie vereinbaren Termine für Untersuchungen und Kontrollen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
In der Regel fallen keine Kosten für Sie an.
Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der "nicht invasive Pränataltest (NIPT)" auf Trisomie 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Der Test wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn Sie und Ihr Arzt oder Ihre Ärztin gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass der Test in Ihrer persönlichen Situation notwendig ist oder wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Raddy, Jennifer am 31.01.2025
Stichwörter
Früherkennung