Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
Beschreibung
Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin/Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Erstuntersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.
Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin/der Arzt den Mutterpass aus. In diesem Pass werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. Diese Kontrolltermine können auch bei einer Hebamme wahrgenommen werden. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin/der Arzt oder Hebamme kontrolliert bei jedem Termin z.B. die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft werden zudem u.a. ein Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen), ein HIV-Test sowie ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) angeboten. Der "nicht invasive Pränataltest (NIPT)" auf Trisomie 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn Sie und Ihr/e Arzt/Ärztin gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass der Test in Ihrer persönlichen Situation notwendig ist oder wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.
Weitere Angebote sind jeweils eine (Basis-) Ultraschalluntersuchung im ersten (9. bis 12. Schwangerschaftswoche), im zweiten (19. - 22. Schwangerschaftswoche) sowie im dritten (29. - 32. Schwangerschaftswoche) Schwangerschaftsdrittel (Trimenon). Im 2. Trimenon kann diesse Untersuchung entweder als Basis-Ultraschalluntersuchung oder als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erfolgen.
Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, Sie können eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen.
Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin/der Arzt den Mutterpass aus. In diesem Pass werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. Diese Kontrolltermine können auch bei einer Hebamme wahrgenommen werden. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin/der Arzt oder Hebamme kontrolliert bei jedem Termin z.B. die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft werden zudem u.a. ein Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen), ein HIV-Test sowie ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) angeboten. Der "nicht invasive Pränataltest (NIPT)" auf Trisomie 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn Sie und Ihr/e Arzt/Ärztin gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass der Test in Ihrer persönlichen Situation notwendig ist oder wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.
Weitere Angebote sind jeweils eine (Basis-) Ultraschalluntersuchung im ersten (9. bis 12. Schwangerschaftswoche), im zweiten (19. - 22. Schwangerschaftswoche) sowie im dritten (29. - 32. Schwangerschaftswoche) Schwangerschaftsdrittel (Trimenon). Im 2. Trimenon kann diesse Untersuchung entweder als Basis-Ultraschalluntersuchung oder als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erfolgen.
Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, Sie können eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)
Aktuelles
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Beschreibung
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 73 Absatz 2 Nummer 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2676/Mu-RL_2021-09-16_iK-2022-01-01.pdf
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2676/Mu-RL_2021-09-16_iK-2022-01-01.pdf
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Hängt von Ihrem Arzt ab.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Raddy, Jennifer
Stichwörter
Früherkennung