Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren

    Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung Informationen erhalten

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die während Ihrer Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.    

    Beschreibung

    Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Erstuntersuchung wird auch Ihr Gewicht und Ihr Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.   
    Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt Ihnen den Mutterpass aus. In diesem Pass werden alle Daten notiert, die für Ihre Schwangerschaft und die Geburt wichtig sind.
    Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen, zunächst im Abstand von vier Wochen, statt. Diese Kontrolltermine können Sie auch bei einer Hebamme wahrnehmen. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen auf etwa 2 Wochen. Die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme kontrolliert bei jedem Termin zum Beispiel die Herztöne Ihres Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht.
    Im Verlauf der Schwangerschaft werden zudem unter anderem ein Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen), ein HIV-Test sowie ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) angeboten. 
    Weitere Angebote sind jeweils eine (Basis-) Ultraschalluntersuchung im
    • ersten Schwangerschaftsdrittel(9. bis 12. Schwangerschaftswoche)
    • im zweiten Schwangerschaftsdrittel(19. - 22. Schwangerschaftswoche) sowie
      • Im 2. Schwangerschaftsdrittel kann diese Untersuchung entweder als Basis-Ultraschalluntersuchung oder als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erfolgen.      
    • im dritten Schwangerschaftsdrittel (29. - 32. Schwangerschaftswoche) Schwangerschaftsdrittel.
    Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, Sie können eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen. 

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte
    • Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)   

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 73 Absatz 2 Nummer 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
    Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
    https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2676/Mu-RL_2021-09-16_iK-2022-01-01.pdf
    § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an Ihren Arzt, Ihre Ärztin, Ihre Hebamme oder Ihre Krankenkasse.
    • Ihre Ansprechstelle stellt Ihnen Informationen über die Schwangerschaftsvorsorge bereit.
    • Sie vereinbaren Termine für Untersuchungen und Kontrollen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    In der Regel fallen keine Kosten für Sie an.
    Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der "nicht invasive Pränataltest (NIPT)" auf Trisomie 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Der Test wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn Sie und Ihr Arzt oder Ihre Ärztin gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass der Test in Ihrer persönlichen Situation notwendig ist oder wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Raddy, Jennifer am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Früherkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en