Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren

    Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.    

    Beschreibung

    Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin/Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Erstuntersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.   

     Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin/der Arzt den Mutterpass aus. In diesem Pass werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.    

    Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. Diese Kontrolltermine können auch bei einer Hebamme wahrgenommen werden. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin/der Arzt oder Hebamme kontrolliert bei jedem Termin z.B. die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft werden zudem u.a. ein Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen), ein HIV-Test sowie ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) angeboten.  Der "nicht invasive Pränataltest (NIPT)" auf Trisomie 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlt, wenn Sie und Ihr/e Arzt/Ärztin gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass der Test in Ihrer persönlichen Situation notwendig ist oder wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.

    Weitere Angebote sind jeweils eine (Basis-) Ultraschalluntersuchung im ersten (9. bis 12. Schwangerschaftswoche), im zweiten (19. - 22. Schwangerschaftswoche) sowie im dritten (29. - 32. Schwangerschaftswoche) Schwangerschaftsdrittel (Trimenon). Im 2. Trimenon kann diesse Untersuchung entweder als Basis-Ultraschalluntersuchung oder als erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung erfolgen.         

    Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig – das heißt, Sie können eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen. 

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)   

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 73 Absatz 2 Nummer 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
    Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)
    https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2676/Mu-RL_2021-09-16_iK-2022-01-01.pdf
    § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hängt von Ihrem Arzt ab.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Raddy, Jennifer

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Früherkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en