Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.

    Für Kinder:
    • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
    • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjahr   
    Für Erwachsene:
    • Ab 18 Jahren einmal im Jahr (einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an) 
     
    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:   
    •  die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,    
    • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)   

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
    Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V)
    http://www.g-ba.de/downloads/62-492-77/RL-Frueherkennungsu-Zahn-2004-12-08.pdf
    § 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html

    Rechtsbehelf

    Kein

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt oder Ihre Krankenversicherung.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Raddy, Jennifer

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Früherkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en