• Bahrenfeld (Landkreis Bahrenfeld, Hamburg)
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.

Beschreibung

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.

Für Kinder:
  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjahr   
Für Erwachsene:
  • Ab 18 Jahren einmal im Jahr (einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an) 
 
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:   
  •  die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Sozialbehörde - G 42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Sozialbehörde - G 42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)

Aktuelles

Sozialbehörde - G 42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Beschreibung

Sozialbehörde - G 42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Adresse

Hausanschrift

Billstraße 80

20539 Hamburg

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Kontaktperson

  • DL SOZIALES Untersuchungen auf Zahn- Mund- und Kiefer
    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    Telefon Festnetz: +49 40 428 37-1930

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,    
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)   

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlage(n)

§§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-77/RL-Frueherkennungsu-Zahn-2004-12-08.pdf
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html

Rechtsbehelf

Kein

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt oder Ihre Krankenversicherung.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ilgner, Sarah Jane am 26.08.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Früherkennung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en