Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.
Beschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen und behandeln zu können.
Für Kinder:
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjahr
- Ab 18 Jahren einmal im Jahr (einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an)
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)
Aktuelles
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Beschreibung
Sozialbehörde - G42 - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
DL SOZIALES Untersuchungen auf Zahn- Mund- und Kiefer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-1930
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-77/RL-Frueherkennungsu-Zahn-2004-12-08.pdf
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 SGB V)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-77/RL-Frueherkennungsu-Zahn-2004-12-08.pdf
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__22.html
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt oder Ihre Krankenversicherung.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ilgner, Sarah Jane am 26.08.2024
Stichwörter
Früherkennung