Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Beschreibung

    Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:
    • Versicherungsvertreter oder
    • Versicherungsmakler tätig sind.
    Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.
    Als Versicherungsvertreter:
    • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
    • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.
    Als Versicherungsmakler:
    • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
    • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.
    Besonderheiten für Versicherungsvermittler mit Hauptniederlassung in einem anderen EU/EWR-Staat:
    Wenn Sie als Versicherungsvermittler in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort (Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort)

    Aktuelles

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort

    Beschreibung

    Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolphsplatz 1

    20457 Hamburg

    U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 10.00 - 16.00 Uhr (Fr telefonisch 8.00 - 16.00 Uhr)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Erlaubnisantrag
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
        • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis (Belegart O) und
        • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Sachkundenachweis über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
    • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
    Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
      • Verbrechen
      • Diebstahl
      • Unterschlagung
      • Erpressung
      • Betrug
      • Untreue
      • Geldwäsche
      • Urkundenfälschung
      • Hehlerei
      • Wucher
      • Insolvenzstraftaten
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
      • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
      • mangels Masse abgewiesen wurde oder
      • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
    • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
      • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
      • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.  Die gleichgestellten Ausbildungsabschlüsse  finden Sie in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung.
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den jeweils geltenden Versicherungssummen abgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Verwaltungsgerichtsweg.
     

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:
    • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
    • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
    • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
    • Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
    Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer (bei fester Zeit): 3 Monate
    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach IHK unterschiedlich, in Hamburg liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 6 bis 8 Wochen.

    Kosten

    • Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
    Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
    Die Gebühr für das Erlaubnisverfahren beträgt bei der Handelskammer Hamburg derzeit 250,00 bis 320,00 € (Stand: Anfang 2022).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde, die Bescheinigung in Steuersachenund der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Antrag und erforderliche Anlagen siehe auch Dok. Nr. 4088650 unter https://www.hk24.de/.
    Zusendung per E-Mail auch möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 18.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Versicherungsvermittler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en