Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung
Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler beantragen
Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Beschreibung
Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:
Als Versicherungsvertreter:
Wenn Sie als Versicherungsvermittler in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.
- Versicherungsvertreter oder
- Versicherungsmakler tätig sind.
Als Versicherungsvertreter:
- vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
- als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.
- vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
- stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.
Wenn Sie als Versicherungsvermittler in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort (Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort)
Aktuelles
Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort
Beschreibung
Handelskammer Hamburg - Geschäftsbereich Branchen/Cluster/Vor Ort
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse 3/4/5/19/X35/X80 Rathaus
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00 - 17.00 Uhr, Fr 10.00 - 16.00 Uhr (Fr telefonisch 8.00 - 16.00 Uhr)
Kontaktperson
Versicherungsvermittler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 36138248
Fax: +49 40 36138649
E-Mail: Thomas.Schlichting@hk24.de
erforderliche Unterlagen
- Erlaubnisantrag
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
- eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis (Belegart O) und
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Sachkundenachweis über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
- Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
- Verbrechen
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Erpressung
- Betrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Urkundenfälschung
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
- Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
- über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
- mangels Masse abgewiesen wurde oder
- Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
- Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
- eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung. Die gleichgestellten Ausbildungsabschlüsse finden Sie in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den jeweils geltenden Versicherungssummen abgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
Rechtsbehelf
Widerspruch und Verwaltungsgerichtsweg.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
- Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (bei fester Zeit): 3 Monate
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Dauer (bei fester Zeit): 3 Monate
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Bearbeitungsdauer
Je nach IHK unterschiedlich, in Hamburg liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 6 bis 8 Wochen.
Kosten
- Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
Die Gebühr für das Erlaubnisverfahren beträgt bei der Handelskammer Hamburg derzeit 250,00 bis 320,00 € (Stand: Anfang 2022).
Hinweise (Besonderheiten)
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde, die Bescheinigung in Steuersachenund der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Antrag und erforderliche Anlagen siehe auch Dok. Nr. 4088650 unter https://www.hk24.de/.
Zusendung per E-Mail auch möglich.
Zusendung per E-Mail auch möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 18.07.2022
Stichwörter
Versicherungsvermittler