Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

    Wenn Sie im Ausland wohnen und ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen,  dann können Sie dies beim Standesamt 1 in Berlin beantragen.

    Beschreibung

    In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie ohne jemals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt zu haben, müssen Sie beim Standesamt 1, Schönstedtstraße 5 in 13357 Berlin beantragen.
    Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Harburg (Bezirksamt Harburg)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausplatz 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
    • falls zutreffend: Urkunde über eine Namensänderung
    Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk

    Voraussetzungen

    Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Ausland und Sie waren nie in Deutschland gemeldet.
    Sie wollen im Ausland heiraten.
    Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag bei Gericht und Anweisung des Standesamtes

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt I in Berlin.
    • Das Standesamt I in Berlin prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
    • Das Standesamt I in Berlin entscheidet über Ihren Antrag.

    Fristen

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauert ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Die Kosten für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 25.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ehe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en