• Alsterdorf (Landkreis Alsterdorf, Hamburg)
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen und ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen,  dann können Sie dies beim Standesamt 1 in Berlin beantragen.

Beschreibung

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie ohne jemals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt zu haben, müssen Sie beim Standesamt 1, Schönstedtstraße 5 in 13357 Berlin beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.

zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Ansprechpartner

Bezirksamt Harburg (Bezirksamt Harburg)

Aktuelles

Bezirksamt Harburg

Beschreibung

Bezirksamt Harburg

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausplatz 1

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • falls zutreffend: Urkunde über eine Namensänderung
Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Ausland und Sie waren nie in Deutschland gemeldet.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Antrag bei Gericht und Anweisung des Standesamtes

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt I in Berlin.
  • Das Standesamt I in Berlin prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
  • Das Standesamt I in Berlin entscheidet über Ihren Antrag.

Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauert ist einzelfallabhängig.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 25.02.2025

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Ehe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en