Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland liegt beim Standesamt 1 in Berlin.

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Harburg (Bezirksamt Harburg)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausplatz 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.

    Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • Der Personenstand
    • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • Die Staatsangehörigkeit
    • Die Geburt
    • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
    • Ggf. Namensänderungen

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag beim für Personenstandsfälle zuständigen Gericht in Berlin.

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim Standesamt 1 in Berlin.
    • Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt 1 in Berlin das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauert ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt 1 in Berlin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 05.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ehe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en