Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme
Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- bzw. bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Soll ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich genutzt werden, muss dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung angezeigt werden. Als Prostitutionsfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten des Prostitutionsfahrzeugs dürfen den Anforderungen zum Schutz der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, sowie der Kunden und Kundinnen, zum Schutz der Jugend und der Anwohner und Anwohnerinnen sowie der Anlieger und Anliegerinnen und der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Sollte der Schutz nicht gewährleistet sein, kann die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs durch die zuständige Behörde untersagt werden. Beachten Sie, dass zum Aufstellen eines Prostitutionsfahrzeuges zudem eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erforderlich ist.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz (Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz)
Aktuelles
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Beschreibung
Sozialbehörde - AI 25 - Prostituiertenschutz
Adresse
Hausanschrift
Busse 4/6 Brandstwiete, U1 Meßberg
Öffnungszeiten
Anmeldungs- und Beratungsgespräche sind derzeit nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch.
Internet
erforderliche Unterlagen
• Vorname und Nachname des Fahrzeughalters
• Vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges
• Kraftfahrzeugs- oder Schiffskennzeichen
• Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs
• Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
• Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
• Vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges
• Kraftfahrzeugs- oder Schiffskennzeichen
• Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs
• Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
• Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Voraussetzungen
Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs vorweisen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem muss das angezeigte Fahrzeug die Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge gemäß § 19 ProstSchG erfüllen und die Aufstellung darf den Versagungsgründen gem. § 14 Abs. 2 nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__21.html i.V.m. § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__12.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Gegebenfalls werden weitere Unterlagen nachgefordert. Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die zuständige Stelle das Aufstellen des Prostitutionsfahrzeuges untersagen.
Fristen
Die Aufstellung des Fahrzeugs muss der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Nutzung des Fahrzeugs angezeigt werden. Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis nach § 12 ProstSchG kann die Anzeige zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs nicht bearbeitet werden.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.
Kosten
Es handelt sich um eine Rahmengebühr nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz, hinzu kommen Zustellungsauslagen.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch PROBEA am 29.02.2024