Eheschließung, Trauung, Vollzug mit ausländischem Partner
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Beschreibung
Besitzt einer der eheschließenden Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit, müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Es können Trauzeugen benannt werden.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir bieten derzeit persönliche Vorsprachen nur nach Termin an. Die Termine können Sie während unserer Telefonsprechzeiten oder per E-Mail erhalten.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung nur mittels EC-Karte möglich.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Heiraten, Lebenspartnerschaften
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
Heirat
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-2181
Telefon mobil: +49 40 428 04-5308
Fax: 04841
E-Mail: heirat@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
<strong>Vorkasse</strong>: Sie erhalten ein Infoblatt per Mail/Post mit allen erforderlichen Angaben für die Überweisung. <strong>Rechnung</strong>: Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter.
Weitere Informationen
Die Trauungen finden in den Trauzimmern des Harburger Rathauses, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg statt. Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei (Fahrstuhlzugang befindet sich im Innenhof).
Wegen der Rutschgefahr sollte das Streuen und Werfen von Reis, Blumen und Ähnlichem im Rathaus und auf der Außentreppe des Rathauses unterbleiben.
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Die einzige Ausnahme bilden die Paare, die bereits einen festen Termin im Schloss gebucht haben. Hier werden natürlich die Zusagen eingehalten und die Paare bekommen ihren gebuchten Termin.
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Heiraten / Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).
Kontaktperson
A-ST-1 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Informationen und Sprechzeiten finden Sie unter: https://www.hamburg.de/altona/standesamt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument
- die Terminbestätigung des Standesamtes, in dem die Eheschließung stattfinden soll
- auch Ihre Trauzeugen und Ihr Dolmetscher müssen Ausweisdokumente dabei haben
- Der Dolmetscher muss einen Nachweis seiner Vereidigung als Dolmetscher vorweisen können.
Voraussetzungen
- Sie müssen die geplante Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz eines der Ehepartner anmelden.
- Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten erhalten Sie von Ihrem Wohnsitzstandesamt eine Bescheinigung über die Anmeldung und die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit.
- Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
- Bei der Eheschließung müssen beide Eheschließenden persönlich anwesend sein.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1310.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1311.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1312.html
Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032101123
§§ 14 und 49 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__49.html
§ 29 PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__29.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Treffen Sie am Tag der Eheschließung ungefähr zwanzig Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit im Standesamt ein.
- In den Standesämtern gibt es nur begrenzt Platz für Ihre Gäste. Bitte erkundigen Sie sich im Vorwege über die maximale Besucherzahl.
- Denken Sie an Ihre Ausweisdokumente. Diese werden von einem Standesamtsmitarbeiter vor der Eheschließung kontrolliert.
- Auch eventuelle Trauzeugen müssen sich ausweisen können.
- Ein Dolmetscher muss außer einem Ausweisdokument auch die Zulassung als Dolmetscher vorweisen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte holt Sie im Wartebereich ab und führt Sie in das Trauzimmer.
- Im Rahmen der Eheschließung werden Sie von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten gefragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie geben sich nacheinander das Jawort.
- Im Anschluss an das Jawort können Sie Ihre Ringe tauschen.
- Die bei der Anmeldung der Eheschließung eingereichten Dokumente erhalten Sie nach der Eheschließung zusammen mit den Eheurkunden wieder zurück.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
- Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Eheschließung findet in der Regel im Standesamt statt.
Sie können bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob auch Eheschließungen außerhalb des Standesamtes angeboten werden und welche Orte dafür in Betracht kommen.
An einigen Samstagen werden ebenfalls Termine angeboten.
Stellt der Heimatstaat des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, können Sie beim Standesamt eine Befreiung beantragen.
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nimmt den Antrag an und leitet ihn an das Hanseatische Oberlandesgericht weiter.
Zwei ausländische Staatsangehörige können auch vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form die Ehe schließen, sofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist und keiner der Eheschließenden auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Eine Eheschließung in einem deutschen Standesamt ist dann nicht mehr notwendig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 16.05.2024
Stichwörter
Ehe