Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

    Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung

    Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulabschluss umwandeln lassen.

    Beschreibung

    In der BWFGB können Sie die Dokumente Ihres Hochschulabschlusses einreichen. Als Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr im Ausland erworbener staatlich anerkannter akademischer Grad in einen deutschen akademischen Grad umgewandelt werden kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.

    Kontakt in der BWFGB:  Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

    Aktuelles

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Beschreibung

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Verleihungsurkunde (Studienabschluss) 
    • Übersetzung der Verleihungsurkunde von vereidigten Dolmetschenden
    • Fächer- und Notenverzeichnis bzw. Studienbuch
    • Übersetzung des Fächer- und Notenverzeichnisses von vereidigten Dolmetschenden
    • Lebenslauf
    • Meldebestätigung (Wohnsitz Hamburg)
    • Urkunde über die Namensänderung, wenn der Name in der Verleihungsurkunde vom derzeit geführten Namen abweicht
    • Personalausweis/Pass
    • Bundesvertriebenenausweis

    Voraussetzungen

    • Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler
    • Sie haben Ihren Hochschulabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule in einem Aussiedlungsgebiet erworben

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html

    Rechtsbehelf

    Gegen den ergangenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an:
    Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

    Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
    Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
    Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

    Fristen

    Keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    k.A.

    Kosten

    Für nach dem BVFG anerkannte Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler fallen keine
    Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Berufsbezeichnung Ingenieur

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bundesvertriebenengesetz Anträge für Spätaussiedler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en