Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung
Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung
Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulabschluss umwandeln lassen.
Beschreibung
In der BWFGB können Sie die Dokumente Ihres Hochschulabschlusses einreichen. Als Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr im Ausland erworbener staatlich anerkannter akademischer Grad in einen deutschen akademischen Grad umgewandelt werden kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.
Kontakt in der BWFGB: Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
Kontakt in der BWFGB: Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
zuständige Stelle
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ansprechpartner
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)
Aktuelles
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Beschreibung
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
erforderliche Unterlagen
- Verleihungsurkunde (Studienabschluss)
- Übersetzung der Verleihungsurkunde von vereidigten Dolmetschenden
- Fächer- und Notenverzeichnis bzw. Studienbuch
- Übersetzung des Fächer- und Notenverzeichnisses von vereidigten Dolmetschenden
- Lebenslauf
- Meldebestätigung (Wohnsitz Hamburg)
- Urkunde über die Namensänderung, wenn der Name in der Verleihungsurkunde vom derzeit geführten Namen abweicht
- Personalausweis/Pass
- Bundesvertriebenenausweis
Voraussetzungen
- Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler
- Sie haben Ihren Hochschulabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule in einem Aussiedlungsgebiet erworben
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html
Rechtsbehelf
Gegen den ergangenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an:
Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.
Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.
Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.
Fristen
Keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
k.A.
Kosten
Für nach dem BVFG anerkannte Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler fallen keine
Gebühren an.
Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Berufsbezeichnung Ingenieur
Stichwörter
Bundesvertriebenengesetz Anträge für Spätaussiedler