• Billstedt (Landkreis Billstedt, Hamburg)
Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

Umwandlung von im Ausland erworbenen staatlich anerkannten akademischen Graden von Spätaussiedlern nach erfolgter BVFG-Anerkennung

Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulabschluss umwandeln lassen.

Beschreibung

In der BWFGB können Sie die Dokumente Ihres Hochschulabschlusses einreichen. Als Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf ein Verfahren, in dem geprüft wird, ob Ihr im Ausland erworbener staatlich anerkannter akademischer Grad in einen deutschen akademischen Grad umgewandelt werden kann. Voraussetzung ist, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.

Kontakt in der BWFGB: Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Ansprechpartner

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

Aktuelles

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Beschreibung

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 37

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Verleihungsurkunde (Studienabschluss) 
  • Übersetzung der Verleihungsurkunde von vereidigten Dolmetschenden
  • Fächer- und Notenverzeichnis bzw. Studienbuch
  • Übersetzung des Fächer- und Notenverzeichnisses von vereidigten Dolmetschenden
  • Lebenslauf
  • Meldebestätigung (Wohnsitz Hamburg)
  • Urkunde über die Namensänderung, wenn der Name in der Verleihungsurkunde vom derzeit geführten Namen abweicht
  • Personalausweis/Pass
  • Bundesvertriebenenausweis

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule in einem Aussiedlungsgebiet erworben

Rechtsgrundlage(n)

§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html

Rechtsbehelf

Gegen den ergangenen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an:
Katrin.Behrendt@bwfgb.hamburg.de bzw. Andrea.Brandenburg@bwfgb.hamburg.de.

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss.
Das Umwandlungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.
Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Fristen

Keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

k.A.

Kosten

Für nach dem BVFG anerkannte Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler fallen keine
Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Berufsbezeichnung Ingenieur

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Bundesvertriebenengesetz Anträge für Spätaussiedler

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en