Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

    Amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen

    Als Versuchseinrichtung können Sie die Anerkennung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beantragen.

    Beschreibung

    Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.


     

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung (Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag auf Amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen.

    Voraussetzungen

    Sie bekommen für die Erteilung der Anerkennung wenn,
    • ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
    • ein geeigneter Stellvertreter für den Versuchsleiter benannt ist,
    • eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist,
    • für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
      • Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
      • Labor- und Freilandausrüstungen,
      • Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
      • soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern zur Verfügung stehen,
    • die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
    • eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
    • alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pflschmv_2013/__8.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
     

    Verfahrensablauf

    • Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.
    • Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.
    • Anschließend erhalten Sie einen Termin, zur Inspektion der Versuchseinrichtungen und deren Protokollierung
    • Ggf. werden Auflagen erteilt oder Unterlagen nachgefordert
    • Wenn Sie nachweislich alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde. Diese ist für fünf Jahre gültig.

    Fristen

    • Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig
    • Versuche, die eine amtliche Anerkennung beziehungsweise. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen, dürfen erst nach Erteilung der Anerkennung beziehungsweise Zertifizierung durchgeführt werden,

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate.

    Kosten

    Kosten abhängig vom zeitlichen Aufwand der Prüfung, Kostenrahmen von 100 bis 700,-€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Pflanzenschutzdienst am 19.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de