Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung
Amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen
Als Versuchseinrichtung können Sie die Anerkennung zur Durchführung von Wirksamkeitsversuchen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beantragen.
Beschreibung
Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung (Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung)
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung
Beschreibung
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Pflanzenschutzamt, Pflanzenschutzdienst, Labor, Versuche, Forschung
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
Kontaktperson
Pflanzenschutzdienst
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf Amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen.
Voraussetzungen
Sie bekommen für die Erteilung der Anerkennung wenn,
- ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
- ein geeigneter Stellvertreter für den Versuchsleiter benannt ist,
- eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist,
- für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
- Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
- Labor- und Freilandausrüstungen,
- Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
- soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern zur Verfügung stehen,
- die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
- eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
- alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bezeichnung: § 8 Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pflschmv_2013/__8.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pflschmv_2013/__8.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.
- Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Anschließend erhalten Sie einen Termin, zur Inspektion der Versuchseinrichtungen und deren Protokollierung
- Ggf. werden Auflagen erteilt oder Unterlagen nachgefordert
- Wenn Sie nachweislich alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde. Diese ist für fünf Jahre gültig.
Fristen
- Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig
- Versuche, die eine amtliche Anerkennung beziehungsweise. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen, dürfen erst nach Erteilung der Anerkennung beziehungsweise Zertifizierung durchgeführt werden,
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate.
Kosten
Kosten abhängig vom zeitlichen Aufwand der Prüfung, Kostenrahmen von 100 bis 700,-€
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Pflanzenschutzdienst am 19.05.2022
Stichwörter
Pflanzenschutzmittel