• Volksdorf (Landkreis Volksdorf, Hamburg)

Volksinitiative Allgemeine Beratung erhalten

Als Initiatorin oder Initiator einer Volksinitiative können Sie sich von der zuständigen Stelle beraten lassen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Volksinitiative planen oder durchführen, können Sie sich vor der Unterschriftensammlung unabhängig und umfassend zu folgenden Themen beraten lassen:
  • verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
  • haushaltsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
  • verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Fragen

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

Aktuelles

Behörde für Inneres und Sport

Beschreibung

Behörde für Inneres und Sport

Adresse

Hausanschrift

Johanniswall 4

20095 Hamburg

U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Entfällt

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle.
    • Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten die Beratung.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 01.09.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Volksinitiative

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de