- Marienthal (Landkreis Marienthal, Hamburg)
Volksinitiative Allgemeine Beratung erhalten
Als Initiatorin oder Initiator einer Volksinitiative können Sie sich von der zuständigen Stelle beraten lassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Volksinitiative planen oder durchführen, können Sie sich vor der Unterschriftensammlung unabhängig und umfassend zu folgenden Themen beraten lassen:
- verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
- haushaltsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
- verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Fragen
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 1a Volksabstimmungsgesetz (VAbstG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHAV6P1a
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VoBegGHAV6P1a
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle.
- Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten die Beratung.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.09.2022
Stichwörter
Volksinitiative