Volksinitiative Allgemeine Beratung erhalten

    Als Initiatorin oder Initiator einer Volksinitiative können Sie sich von der zuständigen Stelle beraten lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Volksinitiative planen oder durchführen, können Sie sich vor der Unterschriftensammlung unabhängig und umfassend zu folgenden Themen beraten lassen:
    • verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
    • haushaltsrechtliche Voraussetzungen und Fragen
    • verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Fragen

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniswall 4

    20095 Hamburg

    U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle.
      • Bei Bedarf vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Sie erhalten die Beratung.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Volksinitiative

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de