Integrationskurs Informationen zur Teilnahme erhalten
Beschreibung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen und über Kenntnisse der Geschichte, Kultur und Rechtsordnung der Bundesrepublik verfügen. Hierbei werden Sie durch den Integrationskurs unterstützt.
Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs lernen Sie
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sich selbständig im Alltag auf Deutsch zu verständigen (Niveau B1 des GER) sowie
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Alltagswissen zum Leben in Deutschland und Kenntnisse über unsere Kultur und jüngere Geschichte.
Der Kurs besteht deshalb grundsätzlich aus
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einem Sprachkurs von 600 Unterrichtseinheiten (à 45 min) zum Erlernen der deutschen Sprache und
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einem Orientierungskurs von 100 Unterrichtseinheiten (à 45 min) zum Erwerb von Alltagswissen zum Leben in Deutschland.
Ihre Möglichkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist von Ihrem Aufenthaltsstatus abhängig.
KURSARTEN
Jeder Integrationskurs besteht aus
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einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache und
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einem Orientierungskurs zum Erwerb von Alltagswissen über das Leben in Deutschland sowie zum Erwerb von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte unseres Landes.
Sie müssen beide Kursteile mit jeweils einem Test abschließen („Deutsch-Test für Zuwanderer“ und Test „Leben in Deutschland“).
Bevor Sie den Integrationskurs besuchen, findet ein Einstufungstest statt. Anhand der Testergebnisse werden Sie einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Gegebenenfalls wird Ihnen auch der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen.
Folgende Kursarten stehen Ihnen zur Verfügung:
Allgemeiner Integrationskurs
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Der allgemeine Integrationskurs dauert insgesamt 700 Unterrichtseinheiten (à 45 min) und besteht aus
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600 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs (6 Abschnitte und100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.
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Spezielle Integrationskurse
Diese Kurse werden angeboten für
- Frauen
- Eltern
- junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Zuwanderer, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind (Zweitschriftlernerkurs),
- Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können (Alphabetisierungskurs) und
- Personen, die bereits länger in Deutschland leben und die deutsche Sprache nur unvollständig erlernt haben (Förderkurse)
Die speziellen Integrationskurse dauern 1.000 Unterrichtseinheiten und bestehen aus
- 900 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs (9 Abschnitte à 100 Einheiten) und
- 100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.
Eine Ausnahme unter den Spezialkursen stellt der Zweitschriftlernerkurs mit 600 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und 100 Einheiten im Orientierungskurs dar.
Die andere Ausnahme bilden die
- Intensivkurse
Die Intensivkurse eignen sich für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmer.Ein Intensivkurs dauert insgesamt 430 Unterrichtseinheiten und besteht aus
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400 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und
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30 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.
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Wenn Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben (Ausschöpfung Ihres individuellen Stundenkontingents bei regelmäßiger Anwesenheit), den Deutsch-Test für Zuwanderer dennoch nicht erfolgreich absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe WebGIS ) einen Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten zu stellen.
Sollten Sie zuletzt den Alphabetisierungs- oder Zweitschriftlernerkurs besucht haben, müssen Sie vor Stellung des Antrags auf Zulassung zur Wiederholung zwar Ihr individuelles Stundenkontingent bei regelmäßiger Anwesenheit ausgeschöpft, nicht aber den Deutsch-Test für Zuwanderer absolviert haben.
Bitte nutzen Sie dafür eines dieser Formulare:
Bitte beachten Sie, dass mit dem Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten gleichzeitig auch der Antrag auf Befreiung von der Kostenbeitragspflicht gestellt werden kann. Bei Zulassung zur Wiederholung wird die Kostenbefreiung nicht automatisch mit ausgesprochen.
Das separate Antragsformular finden Sie hier .
KURSSUCHE
Geeignete Integrationskurse in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge WebGIS oder über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.
Durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts können Sie damit die Kontaktdaten für Sie erreichbarer Einrichtungen recherchieren.
Persönliche Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Integrationskurs erhalten Sie bei folgenden Stellen:
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Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienst
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Ausländerbehörde
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Arbeitsagentur, Träger der Grundsicherung oder entsprechende Einrichtung der Kommune
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Träger der Leistungen nach AsylbLG
- Integrationskursträger
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
zuständige Stelle
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung zu einem Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein, den folgende Behörden ausstellen können:
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Ausländerbehörde (Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung)
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Träger der Grundsicherung (Teilnahmeverpflichtung)
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Träger der Leistungen nach AsylbLG (Teilnahmeverpflichtung)
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Zulassung, Zulassung zur Wiederholung)
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Bundesverwaltungsamt (Bestätigung des Anspruchs für Spätaussiedler)
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__43.html
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
https://www.gesetze-im-internet.de/intv/BJNR337000004.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Zur Teilnahme an einem Integrationskurs benötigen Sie einen gültigen Berechtigungsschein, den Ihnen - je nach Ihrem Aufenthaltsstatus - folgende Behörden ausstellen können:
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Ausländerbehörde (Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung)
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Träger der Grundsicherung (Teilnahmeverpflichtung)
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Träger der Leistungen nach AsylbLG (Teilnahmeverpflichtung)
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Zulassung, Zulassung zur Wiederholung)
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Bundesverwaltungsamt (Bestätigung des Anspruchs für Spätaussiedler).
Nach Erhalt des Berechtigungsscheins zur Teilnahme an einem Integrationskurs melden Sie sich damit so bald wie möglich bei einem Kursträger in Ihrer Nähe an (siehe WebGIS ).
Wenn im Berechtigungsschein ein Gültigkeitsdatum steht, müssen Sie sich bis zum Ablauf der Gültigkeit bei einem Kursträger anmelden. Eine Anmeldung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht mehr möglich.
Sollten Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sein, müssen Sie sich unverzüglich anmelden und der verpflichtenden Stelle (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung oder Träger der Leistungen nach AsylbLG) einen Nachweis darüber übermitteln.
Informationen zu Kursanbietern und Kursangeboten erhalten Sie im Auskunftssystem des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge .
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, nutzen Sie bitte die im Modul „Ansprechpunkt“ genannten Kontaktdaten.
Fristen
Nach Erhalt des Berechtigungsscheins zur Teilnahme an einem Integrationskurs melden Sie sich damit so bald wie möglich bei einem Kursträger in Ihrer Nähe an (siehe WebGIS ).
Wenn im Berechtigungsschein ein Gültigkeitsdatum steht, müssen Sie sich bis zum Ablauf der Gültigkeit bei einem Kursträger anmelden. Eine Anmeldung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht mehr möglich.
Sollten Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sein, müssen Sie sich unverzüglich anmelden und der verpflichtenden Stelle (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung oder Träger der Leistungen nach AsylbLG) einen Nachweis darüber übermitteln.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025
Stichwörter
Deutschkurse für Migranten und Ausländer