Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln. Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
- Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen.
- Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Kosten
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)
Stichwörter
Kassenleistung