Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

    Zahnärztliche Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Zahnerkrankungen erhalten

    Um Zahnerkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, können Sie als krankenversicherte Person zahnärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.

    Beschreibung

    Als krankenversicherte Person können Sie zahnärztliche Vorsorgeleistungen (Prophylaxemaßnahmen) erhalten. Diese dienen dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig festzustellen und zu behandeln. Träger beziehungsweise Trägerin dieser Leistung ist Ihre Krankenkasse.

    Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene umfasst:

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
    Einige Krankenkassen bieten abweichende oder zusätzliche Leistungen an.

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte)
    • gegebenenfalls Bonusheft

    Voraussetzungen

    • Sie sind krankenversichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin zur Vorsorge in Ihrer Zahnarztpraxis.
    • Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin führt die Untersuchung durch und rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.

    Fristen

    Die Vorsorgeuntersuchung ist einmal jährlich vorgesehen. Für die Durchführung bestimmter Leistungen können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu beauskunften.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Kassenleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en