Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Zahnärztliche Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Zahnerkrankungen erhalten
Um Zahnerkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, können Sie als krankenversicherte Person zahnärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Als krankenversicherte Person können Sie zahnärztliche Vorsorgeleistungen (Prophylaxemaßnahmen) erhalten. Diese dienen dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig festzustellen und zu behandeln. Träger beziehungsweise Trägerin dieser Leistung ist Ihre Krankenkasse.
Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene umfasst:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte)
- gegebenenfalls Bonusheft
Voraussetzungen
- Sie sind krankenversichert.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin zur Vorsorge in Ihrer Zahnarztpraxis.
- Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin führt die Untersuchung durch und rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
Fristen
Die Vorsorgeuntersuchung ist einmal jährlich vorgesehen. Für die Durchführung bestimmter Leistungen können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu beauskunften.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde) am 21.01.2025
Stichwörter
Kassenleistung