Vorgesehen zum Löschen - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Abwehr von Behinderungen und chronischen Erkrankungen

    Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, haben
    Anspruch auf medizinische Rehabilitation.

    Beschreibung

    Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation kurz REHA genannt. Die REHA dient dazu Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen. Durch die REHA Maßnahmen soll die Lebensqualität verbessert werden. Die REHA hilft
    Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Menschen können nach einer REHA nach Möglichkeit wieder oder weiter einem Beruf
    nachgehen. Sie sollen nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein.

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen:
    • Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe, einschließlich der Anleitung, eigene Heilungskräfte zu entwickeln
    • Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder
    • Arznei- und Verbandsmittel
    • Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie
    • Psychotherapie
    • Hilfsmittel
    • Belastungserprobung und Arbeitstherapie
    Bei Behinderung oder chronischer Krankheit:
    • Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind
    • Hilfen zur Unterstützung bei der Krankheits- und Behinderungsverarbeitung
    • Hilfen zur Aktivierung von Selbsthilfepotentialen
    • Information und Beratung von Partnern und Angehörigen sowie von Vorgesetzten und Kollegen, wenn die Leistungsberechtigten dem zustimmen
    • Vermittlung von Kontakten zu örtlichen Selbsthilfe- und Beratungsmöglichkeiten
    • Hilfen zur seelischen Stabilisierung und zur Förderung der sozialen Kompetenz unter anderem durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und im Umgang mit Krisensituationen

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

    Aktuelles

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Beschreibung

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Rechtsbehelf

    § 26 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Gemeinsame Empfehlungen
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__26.html
    § 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__42.html
    § 5 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Leistungsgruppen
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__5.html
    § 6 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Rehabilitationsträger
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__6.html

    Kosten

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch IT-Service (Sozialbehörde)

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en